Touristische Vermietungen in Spanien: Neue rechtliche Regeln ab April 2025
Der spanische Mietimmobilienmarkt steht vor großen Veränderungen. Ab dem 3. April 2025 wird eine neue nationale Gesetzgebung touristische Vermietungen in ganz Spanien betreffen, besonders Immobilien, die einer Eigentümergemeinschaft (Comunidad de Propietarios) angehören. Hier ist alles, was Immobilieneigentümer wissen müssen, um regelkonform zu bleiben und ihre Einnahmen aus der Kurzzeitvermietung zu schützen.
Wesentliche Änderungen bei touristischen Vermietungen in Spanien
Spaniens neues Organgesetz 1/2025 (Ley Orgánica 1/2025) führt strengere Regeln für Kurzzeitvermietungen ein. Eigentümer müssen nun eine ausdrückliche Genehmigung ihrer Eigentümergemeinschaft einholen, bevor sie ihre Immobilie an Touristen vermieten.
Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:
- Verpflichtende Zustimmung der Eigentümergemeinschaft
- Überarbeitete Abstimmungsverfahren mit Mehrheitsquoten
- Eine 20-tägige Widerspruchsfrist nach der Abstimmung
Ohne förmliche Zustimmung sind touristische Vermietungen ab April 2025 untersagt.
Warum vor dem 3. April 2025 handeln?
- Sichern Sie sich Ihre Touristenlizenz jetzt, um künftige Beschränkungen zu vermeiden.
- Bestehende Lizenzen, die vor diesem Datum erworben wurden, werden geschützt.
- Eigentümergemeinschaften könnten nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes weniger aufgeschlossen gegenüber touristischen Vermietungen sein.
Wie Plexo Properties helfen kann
Plexo Properties arbeitet eng mit Rechtsexperten zusammen, um Immobilieneigentümern an der Costa del Sol und in Marbella zu helfen, sich in Spaniens sich wandelnden Mietgesetzen zurechtzufinden. Von der Sicherung Ihrer Touristenvermietungslizenz bis zur Organisation von Eigentümerversammlungen sorgt unser Team dafür, dass Sie vollständig regelkonform bleiben und zugleich Ihre Mieteinnahmen maximieren.
Kontaktieren Sie Plexo Properties noch heute für maßgeschneiderte Beratung zum Schutz Ihrer Kurzzeitvermietungs-Investition.
Tipps für Immobilieneigentümer zu touristischen Vermietungen
- Frühzeitig beantragen: Reichen Sie Ihren Antrag auf eine Touristenvermietungslizenz vor dem 3. April 2025 ein.
- Eine Eigentümerversammlung beantragen: Setzen Sie touristische Vermietungen auf die Tagesordnung Ihrer Gemeinschaft.
- Stimmen sichern: Streben Sie frühzeitig eine Mehrheitszustimmung an.
- Mit einem Anwalt zusammenarbeiten: Vermeiden Sie Streitigkeiten durch professionelle Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu touristischen Vermietungen in Spanien
F1: Gilt das neue Gesetz in ganz Spanien?
A1: Ja, aber lokale Regionen wie Andalusien können zusätzliche Regeln haben.
F2: Kann ich weiterhin ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft kurzzeitig vermieten?
A2: Nein, nach dem 3. April 2025 sind touristische Vermietungen ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft illegal.
F3: Was, wenn ich bereits vor April 2025 eine Lizenz habe?
A3: Sie sind von der neuen Genehmigungspflicht befreit, da das Gesetz nicht rückwirkend gilt.
