Käuferleitfaden Costa del Sol

Käuferleitfaden Costa del Sol: Der Immobilienkauf in Spanien Schritt für Schritt erklärt

Der Kauf einer Immobilie in Spanien – insbesondere an der beliebten Costa del Sol – ist für viele Deutsche ein Traum. Damit dieser Traum reibungslos Wirklichkeit wird, ist es wichtig, den gesamten Kaufprozess zu verstehen. In diesem Käuferleitfaden für die Costa del Sol zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, worauf Sie achten müssen, um sicher und effizient in Spanien Eigentum zu erwerben.

1. Erste Überlegungen und Vorbereitung

Bevor Sie mit der Immobiliensuche beginnen, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

Was suchen Sie? – Möchten Sie eine Wohnung, ein Haus oder eine Villa kaufen? In welcher Gegend möchten Sie leben oder investieren?

Budget und Finanzierung: Klären Sie, wie viel Sie investieren können. Falls Sie eine Finanzierung benötigen, ist es ratsam, mit einem deutschen oder spanischen Hypothekenberater zusammenzuarbeiten, der Erfahrung mit ausländischen Käufern hat.

2. NIE-Nummer beantragen

Die NIE-Nummer (Número de Identidad de Extranjero) ist für alle Ausländer Pflicht, die in Spanien eine Immobilie kaufen möchten. Ohne diese Nummer können keine rechtlichen oder finanziellen Transaktionen durchgeführt werden.

Die Beantragung erfolgt entweder über das spanische Konsulat in Deutschland oder direkt in Spanien bei der Policía Nacional. Benötigt werden unter anderem Reisepass, Antragsformular und ein Nachweis über den Kaufzweck (z. B. Reservierungsvertrag).

3. Immobiliensuche

Sobald Ihre Finanzierung steht und Sie Ihre NIE-Nummer erhalten haben, können Sie mit der Suche beginnen:

Immobilienmakler: Arbeiten Sie mit einem seriösen und ortskundigen Makler zusammen – idealerweise einem, der auf deutschsprachige Kunden spezialisiert ist.

Online-Portale: Nutzen Sie Plattformen wie Resales-Online oder Idealista, um den Markt zu sondieren.

Besichtigungen: Planen Sie Vor-Ort-Termine und prüfen Sie die Immobilie und deren Umgebung sorgfältig.

4. Reservierungsvertrag

Wenn Sie Ihre Wunschimmobilie gefunden haben:

Reservierung: Unterzeichnung eines Reservierungsvertrags (Contrato de Reserva), damit die Immobilie vom Markt genommen wird.

Reservierungsgebühr: In der Regel zwischen 1.000 € und 6.000 €, welche später auf den Kaufpreis angerechnet wird.

Rechtliche Prüfung: Beauftragen Sie einen Anwalt, um den Vertrag zu prüfen und sicherzustellen, dass keine rechtlichen Probleme bestehen.

5. Juristische Prüfung (Due Diligence)

Ihr Anwalt wird nun:

  • Sicherstellen, dass keine Schulden oder Belastungen auf der Immobilie liegen.

  • Den Eigentümer überprüfen.

  • Die Eintragung im Grundbuch (Registro de la Propiedad) kontrollieren.

6. Kaufvertrag

Wenn alles rechtlich geklärt ist:

Privatschriftlicher Kaufvertrag: Unterzeichnung des Kaufvertrags (Contrato de Compraventa) mit allen Details des Kaufs.

Anzahlung: In der Regel 10 % des Kaufpreises.

7. Notartermin und Eigentumsübertragung

Der finale Schritt erfolgt beim Notar:

Öffentlicher Kaufvertrag: Unterzeichnung der Escritura Pública de Compraventa (notarieller Kaufvertrag) in Anwesenheit eines Notars.

Restzahlung: Der verbleibende Kaufbetrag wird bezahlt.

Eigentumsumschreibung: Die Immobilie wird im spanischen Grundbuch offiziell auf Ihren Namen eingetragen.

8. Nach dem Kauf – Was ist zu tun?

Nach der erfolgreichen Eigentumsübertragung gibt es noch einige Formalitäten:

  • Versicherung: Schließen Sie eine Hausversicherung ab.

  • Versorgungsunternehmen: Melden Sie Strom, Wasser und Gas auf Ihren Namen um.

  • Steuern: Zahlen Sie die jährliche Grundsteuer (IBI) sowie ggf. anfallende Kapitalertragssteuern.

9. Steuern und Kaufnebenkosten

Zusätzlich zum Kaufpreis sollten Sie folgende Nebenkosten einkalkulieren:

  • Grunderwerbsteuer: Je nach Region zwischen 6 % und 10 %.

  • Notar- und Grundbuchkosten: Ca. 1 %–2 % des Kaufpreises.

  • Anwaltskosten: In der Regel 1 %.

  • Bankgebühren: Bei Hypothekendarlehen können weitere Kosten entstehen.

10. Eigentum und laufende Kosten

Nach dem Kauf:

  • Wartung und Instandhaltung: Besonders wichtig bei Zweitwohnsitzen.

  • Gemeinschaftskosten: Falls die Immobilie Teil einer Wohnanlage ist, sind monatliche Beiträge an die Eigentümergemeinschaft (comunidad) zu leisten.


Fazit

Der Immobilienkauf in Spanien ist für deutsche Käufer gut machbar – besonders mit einem verlässlichen Partner an Ihrer Seite. Dieser Käuferleitfaden Costa del Sol gibt Ihnen die nötige Orientierung, um sicher, rechtlich korrekt und ohne unnötigen Stress eine Immobilie an der Costa del Sol zu erwerben – sei es als Ferienwohnung, Dauerwohnsitz oder Investition.

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